AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Maren Kolf Fotografie

1. Geltungsbereich und Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von mir, Maren Kolf, Postfach 100106, 30891 Wedemark, Mail willkommen@marenkolf.de  (Fotografin) unterbreiteten Angebote, durchgeführten Aufträge, Lieferungen und Leistungen und die mit den Kunden geschlossenen und abgewickelten Verträge. Die Bezeichnung „Kunde“ verwenden wir für weibliche wie männliche Kunden.
Abweichende Geschäftsbedingungen von Kunden, die Unternehmer sind, finden keine Anwendung. Abweichende Vereinbarungen zwischen der Fotografin und Verbrauchern sind zulässig.

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

2. Kostenvoranschläge
Von der Fotografin erstellte Kostenvoranschläge sind einfache Kostenvoranschläge, sie sind unverbindlich. Die Fotografin ist berechtigt, für Kostenvoranschläge eine Vergütung zu fordern.

Entstehen nach Auftragserteilung auf der Grundlage eines Kostenvoranschlags und ohne daß ein weitergehendes Angebot oder ein Vertrag mit vereinbarten Entgelten erstellt wurde, höhere als in dem Kostenvoranschlag genannte Kosten für dieselbe Leistung, ist die Fotografin verpflichtet, auf die Preissteigerung unverzüglich hinzuweisen, wenn die Überschreitung mehr als 15% des Nettobetrages ausmacht. Das gilt nicht, wenn die Mehrkosten auf Verzögerungen zurückzuführen sind, die die Fotografin nicht zu vertreten hat.

3. Vertragsabschluß
Der Vertrag zwischen der Fotografin und dem Kunden kommt durch Aushandeln und Unterzeichnen eines Auftrags in den Geschäftsräumen der Fotografin zustande.

Erfolgt eine Auftragserteilung ausnahmsweise per Email, Telefax oder Telefon, erhält der Kunde eine schriftliche oder per Email übersandte Auftragsbestätigung der Fotografin, die durch den Kunden schriftlich oder per Email anzunehmen ist. Mit Abgabe der Annahmeerklärung durch den Kunden kommt der Vertrag zustande. An die Auftragsbestätigung ist die Fotografin für die Dauer von 5 Kalendertagen gebunden.

4. Gegenstand des Vertrages
Gegenstand des Vertrages ist die Ausführung fotografischer, künstlerischer Leistungen der Fotografin für den Kunden unter Berücksichtigung der Auftragsbeschreibung und des Auftragsumfanges. Hierzu zählen insbesondere das Fertigen von Fotografien, das Bearbeiten, Überarbeiten und Verändern der Bilddateien mit technischen Hilfsmitteln, das Anpassen von Formaten, das Speichern auf Datenträgern und der Druck nebst Erstellen von Fotobüchern.

Soweit der Kunde keine ausdrücklichen Anweisungen hinsichtlich der Ausführung erteilt oder solche im Vertrag niedergelegt sind, ist die Fotografin hinsichtlich der Art der Ausführung ihrer Leistungen frei, was insbesondere für die technische und gestalterische Umsetzung gilt.

Die Fotografin ist nach Auslieferung der vereinbarten Fotografien, Dateien, Drucke oder Fotobücher nicht verpflichtet, die Ursprungs- und Rohdaten zu archivieren oder sonstwie zu verwahren, sofern die Beteiligten nicht ausdrücklich eine Zeitspanne für Nachbestellungen vereinbart haben.

5. Kosten und Honorare
Die Fotografin bietet verschiedene Leistungspakete und Einzelleistungen an, die sich aus dem jeweiligen Auftrag und Vertrag ergeben. Es gilt das jeweils hierfür vereinbarte Honorar. Die genannten Gesamtpreise enthalten alle Preisbestandteile für die vereinbarten Leistungen und sind Bruttopreise inkl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Ist wider Erwarten kein Honorar vereinbart worden, gelten die Honorare der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM).
Material- und Laborkosten sowie die Kosten der technischen Bildbearbeitung sind in den vereinbarten Honoraren enthalten.

Kosten für Requisiten, Reisekosten und Spesen sowie ggf. eingesetzte Modells werden stets gesondert berechnet.

6. Fälligkeit und Abwicklung der Kosten und Honorare
Die Fotografin berechnet dem Kunden einen Vorkassebetrag, der vor Stattfinden des Foto-Termins oder Beginn der auszuführenden Arbeiten zu zahlen ist. Geht der Vorkassebetrag nicht innerhalb der in der Rechnung oder im Vertrag genannten Zahlungsfrist ein, ist die Fotografin nicht verpflichtet, den erteilten Auftrag auszuführen und den vereinbarten Termin wahrzunehmen.
Der weitergehende Zahlungsbetrag ist am Tag des Foto-Termins, bei Folgeterminen am ersten Tag fällig. Bei vergütungspflichtigen Zusatzleistungen oder Leistungen ohne Fototermin ist die Zahlung spätestens bei Ablieferung der Leistung beim Kunden fällig, wobei die Fotografin auch hierbei berechtigt ist, Vorkasse zu fordern. Wird die Leistung in Teilen abgeliefert, so ist mindestens das entsprechende Teilhonorar mit der jeweiligen Teillieferung fällig.

Werden die Zahlungen bei Fälligkeit nicht geleistet, ist die Fotografin berechtigt, ihrerseits die Leistungen zurückzuhalten.

Die Honorare sind auch dann zu zahlen, wenn der Kunde die ihm angebotene Leistung aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, nicht abnimmt oder der Kunde die Fotografien zu dem von ihm beabsichtigten Zweck nicht verwenden kann. Letzteres gilt nicht, wenn der Verwendungszweck ausdrücklich vertraglich vereinbart ist und dieser objektiv nicht erreicht wird.

Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Dies gilt nicht für den Fall der Rückabwicklung von Verträgen nach wirksamer Ausübung des Widerrufsrechtes.

Ist der Vertrag aufgrund der wirksamen Ausübung eines Widerrufsrechts oder aus sonstigem Grund rückabzuwickeln, erstattet die Fotografin evtl. geleistete Vorkassebeträge, sofern ihr hieraus nicht aus diesen AGB oder dem abgeschlossenen Vertrag eine Vergütung oder Schadenersatz zusteht. In dieser Höhe wird der zu erstattende Betrag abgerechnet und reduziert.

7. Vorzeitige Beendigung des Auftrags, Leistungsverzögerungen
Endet der Vertrag vor seiner endgültigen Erfüllung, hat die Fotografin mindestens Anspruch auf den Teil der Vergütung, der der bereits erbrachten Leistung und Vorbereitung entspricht.

Werden vereinbarte Fototermine von dem Kunden nicht wahrgenommen oder nimmt die Fotografin an diesen mangels Vorkassenzahlung nicht teil, hat der Kunde den Ausfall zu vergüten. Die Fotografin ist berechtigt, 30% des für den Auftrag vereinbarten Honorars als Pauschale zu berechnen, wenn das Fotoshooting/Paket der Leistung mehr als 7 Tage vor dem vereinbarten Termin abgesagt wird und 60% des für den Auftrag vereinbarten Honorars, wenn die Absage 7 bis 2 Tage vor dem vereinbarten Termin erfolgt.

Erscheint der Kunde ohne Absage nicht zum Termin oder erfolgt die Absage weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin, berechnet die Fotografin 80% des vereinbarten Honorars. Dasselbe gilt bei erheblichen Verspätungen oder Verzögerungen, die auf Seiten des Kunden auftreten wie verspätete Anreise oder unvorbereitete Arrangements. Erheblich ist eine Verzögerung oder Verspätung von mehr als einer Stunde. Die Fotografin ist berechtigt, den Termin nach Ablauf einer Stunde nicht mehr wahrzunehmen oder vorzeitig abzureisen. Haben die Parteien eine bestimmte Dauer für das Shooting oder den Termin vereinbart, wird diese Zeitspanne durch Verzögerungen, die der Kunde zu vertreten hat, weder verlängert noch aufgeschoben. Sollte es der Fotografin zeitlich möglich sein, kann der Kunde eine kostenpflichtige Verlängerung buchen.

Anstelle pauschaler Berechnung des Ausfallhonorars kann die Fotografin den konkreten Ausfall berechnen und verlangen.

Zusätzliche vereinbarte Kosten für bereits gebuchte Anreisen, Hotels, Arrangements hat der Kunde in voller Höhe zu erstatten, wenn diese von der Fotografin nicht mehr mit angemessenem Aufwand kostenfrei storniert werden können.

In allen Fällen bleibt dem Kunden nachgelassen, einen geringeren Ausfall der Fotografin nachzuweisen.

Leistungverzögerungen, die die Fotografin zu vertreten hat, auch solche terminlicher Art, berechtigen den Kunden zum Rücktritt vom Vertrag, wenn er der Fotografin zuvor eine angemessene Frist zur Erbringung der geschuldeten Leistung gesetzt hat.

Den Parteien steht es insgesamt frei, von der Ziff 7. abweichende Vereinbarungen im Vertrag gesondert zu regeln.

8. Auswahl des zur Verfügung gestellten Bildmaterials
Nach Stattfinden der vereinbarten Fototermine oder Erstellen der beauftragten Fotografien trifft die Fotografin eine grobe Auswahl der dem Kunden vorzulegenden Fotografien. Zusammen mit dem Kunden wird dann die Auswahl der insgesamt nach dem Vertrag geschuldeten Fotografien zusammengestellt. Mehrleistungen oder Mehrbilder/-dateien sind gesondert zu vergüten, wobei die Fotografin Vorkasse fordern kann.

Wünscht der Kunde die Be- oder Überarbeitung oder Veränderung von Fotografien durch die Fotografin über die vertragliche Vereinbarung hinaus, fallen gesonderte Honorare nach Stückzahl oder Zeitaufwand an. Die Fotografin darf Veränderungen, Be- oder Überarbeitungen der Fotografien verweigern, wenn diese ihrem künstlerischen Anspruch widersprechen.

9. Urheberrecht der Fotografin
Die Fotografin bleibt in jedem Fall Urheberin der von ihr gefertigten Fotografien, sei es bezüglich der Rohdateien, der be- oder überarbeiteten Dateien oder der Print- und Buchausfertigungen und unabhängig von dem Stadium der Fertigstellung. Es gelten die Regelungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG), wobei auch die Umstände des Zustandekommens der Fotografien und der fotografischen Dateien vom Urheberrecht umfasst sind (insb. Motivwahl, Perspektive, Kontraste und Licht, technische Umsetzung, Stimmungsbild und Bearbeitungstätigkeiten sowie Arrangements).

10. Bild- und Dateiverwendung, Nutzungsrechte des Kunden und der Fotografin
Dem Kunden stehen nur die ihm im Rahmen des Vertrages übertragenen Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Fotografien, den zur Verfügung gestellten Bilddateien und Prints/Buchausfertigungen zu. Ist nichts Abweichendes vereinbart, erhält der Kunde aus seinem zugrundeliegenden Vertrag das einfache Nutzungsrecht, wonach er die Leistungen ausschließlich für den privaten Gebrauch verwenden und in begrenztem Rahmen für den privaten eigenen Gebrauch vervielfältigen darf. Die direkte oder indirekte Nutzung durch Dritte ist nicht gestattet, ebenso wenig die Weitergabe der durch die Fotografin an den Kunden gewährten Rechte.

Der Abdruck, die Vervielfältigung oder Veröffentlichung, die Verwendung in Medien gleich welcher Art auch für den privaten Gebrauch ist ausschließlich mit vorheriger Zustimmung der Fotografin zulässig, die die Zustimmung von einer Vergütung abhängig machen kann.

Die Verwendung ganz oder teilweise für den gewerblichen Bereich ist nur kraft ausdrücklicher vertraglicher Vereinbarung der Parteien gegen Zahlung der hierfür vereinbarten Vergütung zulässig.

Erteilt die Fotografin das (auch beschränkte) Recht zur ganzen oder teilweisen Vervielfältigung oder Veröffentlichung, ist sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich stets der Urheberhinweis „Foto: Maren Kolf – Wedemark“ und bei Veröffentlichung und Verbreitung über das Internet und auf Social-Media-Plattformen sowie in Messengern der Urheberhinweis „Foto: Maren Kolf – www.marenkolf.de“ anzubringen. Alleine das Unterlassen des Urheberhinweises berechtigt die Fotografin zur Geltendmachung von Schadenersatz.

Die Fotografin behält sich bei allen ihren Leistungen vor, diese nach Beendigung des Vertrages für eigene Zwecke, insbesondere Werbezwecke, zu verwenden. Den Parteien bleibt vorbehalten, hierzu abweichende Regelungen vertraglich zu treffen.

Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm zur Verfügung gestellten Bilddateien, Prints und Fotobücher ganz oder teilweise zu bearbeiten, zu ändern oder umzugestalten.

11. Mängel und Gewährleistung
Stellt der Kunde an den von der Fotografin zur Verfügung gestellten Fotografien oder sonstigen vereinbarten und erbrachten Leistungen Mängel fest, sind diese im Foto-Termin sofort, nach Zurverfügungstellen des Bildmaterials oder der Dateien binnen 10 Tagen nach Inempfangnahme vom Kunden gegenüber der Fotografin zu rügen. Nach Ablauf der Fristen gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß abgenommen.

Dasselbe gilt für Beanstandungen hinsichtlich Inhalt und Umfang der erbrachten Leistungen.

Farbdifferenzen bei Nachbestellungen von Prints oder Foto-Büchern gelten nicht als Mangel.

Hilft die Fotografin den berechtigten Mängelrügen nicht innerhalb angemessener Frist ab, kann der Kunde eine angemessene Nachfrist setzen, nach deren Ablauf er berechtigt ist, Schadenersatz zu fordern oder vom Vertrag zurück zu treten.

12. Haftung
Die Haftung der Fotografin und ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers bzw. zu fotografierender Personen, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. Die Haftung im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für mittelbare Schäden wird die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Die Fotografin übernimmt keine Haftung für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit von Lichtbildern.

Kann die Fotografin aus Gründen, die sie nicht beeinflussen kann oder nicht zu vertreten hat (wie schwere Erkrankung, Anreisehindernisse wegen Fremdeinwirkung) vereinbarte Fototermine nicht wahrnehmen oder ihre sonstigen Leistungen nicht erbringen, haftet sie nicht für bei dem Kunden entstehende Schäden oder Folgeschäden.

Die Fotografin übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird eine entsprechende Vereinbarung hierzu getroffen.

13. Abschlußregelungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, sofern die Beteiligten nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren. Ist der Kunde Verbraucher und werden die Leistungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland innerhalb der EU erbracht, gilt dies nicht, soweit zu Gunsten des Verbrauchers das Recht seines Staates für ihn günstigere Regelungen vorsieht.

Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand das für den Geschäftssitz der Fotografin zuständige Gericht vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.